Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
In der Stellungnahme benennt die ZIF relevante Punkte zu einzelnen Paragraphen.
Die Reform stellt einen wichtigen Schritt hin zu einem realistischeren und gewaltsensibleren Familienrecht dar. Sie stellt klar, dass in Gewaltsituationen kein Zwang zu einer Einigung besteht, und stärkt zugleich die Möglichkeiten der Gerichte, Umgangskontakte einzuschränken oder auszusetzen, wenn dies zum Schutz von Kindern und Betroffenen erforderlich ist. Besonders relevant ist die Anerkennung, dass Kinder eigenständig von sogenannter Häusliche Gewalt betroffen sind und nicht lediglich indirekt beteiligt.
Damit vollzieht die Reform einen grundlegenden Perspektivwechsel: Der Schutz und die Sicherheit von Kindern und gewaltbetroffenen Elternteilen erhalten Vorrang vor der Aufrechterhaltung familiärer Beziehungen um jeden Preis.
Der vorliegende Entwurf bleibt jedoch in zentralen Punkten hinter wichtigen Anforderungen – insbesondere im Kontext häuslicher Gewalt und ungleicher Machtverhältnisse –zurück. Damit wird das bestehende Schutzdefizit in familiengerichtlichen Verfahren nicht wirksam genug behoben.
Die gesamte Stellungnahme zum Download finden Sie oben rechts.
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Familiengerichte
Familiengerichte kümmern sich um rechtliche Streitigkeiten und Entscheidungen rund um Familie und Kinder. Dazu gehören zum Beispiel: Scheidung und deren Folgen, Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht für Kinder, Umgangsrecht, Unterhalt, Fragen zu Kindeswohlgefährdung, Adoptionen und bestimmte Vormundschaften.
Familiengerichte entscheiden dabei nach den gesetzlichen Regeln und - bei Fragen zu Kindern - besonders danach, was dem Kindeswohl entspricht.
Die Erfahrungen aus der Frauenhauspraxis zeigen, dass familiengerichtliche Verfahren Schutz stärken, aber auch bestehende Gewaltverhältnisse fortschreiben können. Eine Reform des FamFG muss deshalb Häusliche Gewalt konsequent als zentralen Risikofaktor anerkennen und den Schutz von Frauen und Kindern in den Mittelpunkt stellen.

