In diese Stellungnahme nimmt das Bündnis Istanbul-Konvention Bezug auf die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien der Istanbul-Konvention von 2022 und auf einige der Antworten Deutschlands auf den Fragebogen des Ausschusses von 2025.
Die Antwort Deutschlands auf die Empfehlungen des Ausschusses der Vertragsparteien vom Dezember 2022 beeindruckt zunächst durch ihren Umfang und die überwiegende Bejahung der aufgeworfenen Fragen. Die positive Darstellung der Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) entspricht aus Sicht des Bündnisses in weiten Teilen jedoch nicht der tatsächlichen Situation.
Die ZIF ist Mitglied des Bündnis Istanbul-Konvention.
Die gesamte Stellungnahme:

