Schutz und Beratung stärken – Gewalthilfegesetz umsetzen: Forderungen zum Internationalen Frauentag 2026
6. März 2026
Die ZIF begrüßt die rasche Ausarbeitung des Referent*innenentwurfs und merkt positiv an, dass Lücken aus dem GewHG teilweise ausgebessert wurden: Berlin setzt ein starkes Zeichen für gewaltbetroffene,
indem die Begriffsbestimmungen in Bezug auf Geschlechtsidentität und Sexualität ausgeweitet wurden.
Kern der Gewalthilfearbeit ist seit ihren Ursprüngen der Schutz der Daten und die Wahrung der Anonymität von Gewaltbetroffenen in Beratung und Bewohnerinnen von Frauenhäusern. Auch wenn die Wirksamkeit des GewHG und Vorgaben zum Rechtsanspruch eine Datenerhebung und -verarbeitung erfordern, müssen diese in jedem Fall so gering wie möglich gehalten werden. Gewaltbetroffene Personen dürfen unter keinen Umständen verpflichtet werden, ihre Daten zur Verfügung zu stellen, um Zugang zu Schutz und Unterstützung bekommen. Das entspricht der Anforderung an die Gewalthilfe, niedrigeschwellige Angebote zur Verfügung zu stellen.
Die gesamte Stellungnahme:

