
Fünf Jahre Bundesweite Frauenhaus-Suche: Für Selbstbestimmung bei der Suche nach Schutz
18. May 2026Zur Gleichstellungs- und Frauenminister*innenkonferenz (GFMK) fordern die Autonomen Frauenhäuser eine Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, die sich nach den Bedarfen von Gewaltbetroffenen richtet und nicht nach Sparzwängen. Aktuelle Pläne von Bund und Ländern bringen den anonymen und niedrigschwelligen Zugang zu Schutz in Gefahr.
BERLIN/LEIPZIG 15. Juni 2026 – Wie in jedem Jahr rufen die Autonomen Frauenhäuser zu einer Kundgebung vor dem Tagungshotel der GFMK-Minister*innen auf. Während die Bundesländer unter Hochdruck an Gesetzen und Verordnungen zur Umsetzung des Gewalthilfegesetzes arbeiten, zeichnet sich ein gefährliches Paradox ab: der niedrigschwellige und anonyme Zugang zu einem Frauenhaus könnte aufgrund der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bald der Vergangenheit angehören. Dies würde die Situation für Gewaltbetroffene massiv verschlechtern.
Selbstbestimmung beim Zugang zu Schutz
Die Schutz- und Unterstützungsstruktur lebt seit Jahrzehnten davon, dass feministische Initiativen ein gut funktionierendes Netz an Frauenhäusern und Beratungsstellen eingerichtet haben, welches sich an den Bedarfen der Betroffenen ausrichtet. Aus dem in 2025 verabschiedeten Gewalthilfegesetz leitet sich ein Rechtsanspruch auf Schutz ab, der eigentlich einen Zufluchtsplatz für jede Hilfesuchende garantieren soll. Stattdessen werden nun von den Gleichstellungs- und Frauenminister*innen Konzepte besprochen, die Klagen auf einem Rechtsanspruch von Betroffenen zugunsten der Bundesländer abwehren sollen. Das wirkt sich negativ auf die Selbstbestimmung der Gewaltbetroffenen aus und verliert diese aus dem Fokus.
Datenschutz auch für von Gewalt betroffene Frauen
Eine zentrale „nach Landesrecht zuständige Stelle“ soll laut einem Konzeptentwurf der GFMK von Frauenhausmitarbeitenden kontaktiert werden, sollte diese keinen Platz für eine Betroffene in ihrem Frauenhaus haben. Dieser Vorgang dient der Registrierung des Hilfegesuchs. Sucht die Betroffene beispielsweise erfolglos im Raum Hamburg einen Platz, so kann von der Stelle auf einen freien Platz im Harz verwiesen werden. Der Rechtsanspruch wäre damit abgegolten. Doch diese Logik ist nicht an der Lebensrealität von Gewaltbetroffenen orientiert. Auch mit den Daten der Betroffenen wird in diesem Konzept nicht sensibel umgegangen, so Nadine Weber von der ZIF:
„In einem Telefonat, in dem eine Betroffene nach einem Schutzplatz fragt, soll sie der Weitergabe ihrer höchstpersönlichen Daten an eine Stelle zustimmen, mit der sie nicht einmal selbst sprechen darf. Der Kontakt läuft über die Frauenhausmitarbeiterin. Die GFMK meint nun, es wäre ein ausreichendes Angebot gemacht, wenn auf einen freien Schutzplatz an einem beliebigen Ort im Bundesgebiet hingewiesen wird. Doch das ist kein Mehrwert für die Betroffene. Der Schutzplatz muss ihren Bedarfen entsprechen und sie muss dort auch ankommen – erst dann ist der Rechtsanspruch erfüllt. Andernfalls laufen wir Gefahr, dass Betroffene nicht einmal mehr zum Hörer greifen.“
Freie Frauenhausplätze sind bereits auf der von der ZIF betriebenen Seite www.frauenhaus-suche.de zu finden. Ihre Vermittlung erfolgt bislang trotz chronischen Mangels an Plätzen durch die kompetente Arbeit der erfahrenen Fachpraxis in Frauenhäusern, Hilfetelefonen und Beratungsstellen.
Bestehende Infrastruktur ausbauen und erhalten
Höchste Priorität in der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes sollte nun der massive Ausbau von Frauenhausplätzen sein. Gleichzeitig muss die bestehende Schutz- und Beratungsstruktur unterstützt werden. Es ist bei vielen Frauenhäusern eine Sanierung und Modernisierung notwendig. Ziel muss es sein, Privatsphäre, Sicherheit und Barrierefreiheit für die Hilfesuchenden zu verbessern. Für die Mitarbeitenden in den Frauenhäusern braucht es mehr finanzielle Ressourcen. So wie das Gesetz derzeit umgesetzt werden soll, ist in vielen Kommunen unklar, wie die Frauenhäuser bis zum Fließen der Bundesmittel ab 2027 finanziert werden sollen, denn viele Geldgeber*innen haben sich aus den sogenannten „freiwilligen Leistungen“ zurückgezogen.
Deswegen fordern die Autonomen Frauenhäuser bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, Betroffene in den Fokus zu stellen und
- niedrigschwelligen, unbürokratischen und anonymen Zugang zu Schutz und Beratung.
- Platzausbau statt Abwehr von Rechtsansprüchen.
- besonders sensiblen Umgang bei der Weitergabe von Daten.
- mehr Ressourcen für den Erhalt und die Stärkung der bestehenden Schutz- und Unterstützungsstruktur.
Kundgebung und Aktion der Autonomen Frauenhäuser zur GFMK in Dresden
Die Kundgebung findet am 19.06.2026 von 10:30 bis 11:00 vor dem Penck Hotel, Ostra-Allee 33, 01067 Dresden, statt.

