Kurzversion zum Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention
15. September 2026Die ZIF begrüßt den Gesetzentwurf, der weitere Rahmenbedingungen schaffen will, unter denen eine Trennung aus einer gewaltvollen Beziehung vereinfacht werden soll. In der Stellungnahme geht die ZIF insbesondere auf die Änderungen ein, die sich auf den gemeinsamen Mietvertrag in einer Partnerschaft beziehen.
Die Bemühungen um diesen Gesetzesentwurf streifen die wichtige Schnittstelle Gewalt und Wohnungsmarkt - ohne jedoch eine intersektionale Perspektive der Betroffenengruppen zu verdeutlichen. Gewaltbetroffene Wohnungssuchende können zusätzlich von Diskriminierungsformen betroffen sein, die einer Trennung im Wege stehen und den Zugang zum Wohnungsmarkt erschweren. Das können die erschwerte Suche nach barrierefreien Wohnungen sein oder auch aufenthaltsrechtliche Einschränkungen.
Der Entwurf widmet sich einem Aspekt innerhalb eines komplexen Systems, in dem Wohnungsmärkte gerade in Großstädten sehr angespannt sind, bezahlbare Mieten immer weniger zugänglich werden und Profitinteressen von Vermieter*innen und großen Konzernen dem Schutz vor Wohnungslosigkeit oder vor Gewalt entgegenstehen.
Die ZIF bewertet positiv, dass der Entwurf ein drängendes Problem aufgefasst hat und an einer Stelle ansetzt, an der auch das Gewaltschutzgesetz mit bereits bestehenden Schutzmöglichkeiten an seine Grenzen kommt. Polizeiliche Wegweisungen oder die Wohnungszuweisung für die Betroffenen sind nur dann effektiv, wenn der Täter die Schutzanordnungen einhält und die Frau keinem hohen Gewaltrisiko durch den Täter ausgesetzt ist. Persönliche Gründe und erlebte Traumata in der Wohnung können weitere Gründe sein, die einen Verbleib in der Wohnung unzumutbar machen.
Jedoch zeigen sich bei genauer Betrachtung große Bedenken in der praktischen Wirksamkeit des Gesetzes und große Zweifel, ob das Gesetz das Ziel, tatsächlich alle Frauen aus dieser Abhängigkeit heraus zu verhelfen, erreichen wird.
Das Gesetz ist ein wichtiger Vorstoß für die Erleichterung von Betroffenen von Gewalt bei dem Beginn eines gewaltfreien Lebens. Es kann dabei nur als kleiner Baustein verstanden werden, in einer größeren Strategie, die weitere Lebens- und Rechtsbereiche umfassen muss. Die ZIF hat erhebliche Lücken im Gesetz identifiziert, die eine erfolgreiche Anwendung für viele Gewaltbetroffene, insbesondere zusätzlich Betroffene von Mehrfachdiskriminierung erschweren.
Die ZIF fordert:
- Eine wirksame und rechtssichere Entlassung aus dem gemeinsamen Mietverhältnis: Die Rechtsfolgen gegenüber den weiteren Vertragsparteien müssen klar geregelt werden. Insbesondere ist sicherzustellen, dass die Ausübung des Rechtsanspruchs nicht durch die Verweigerung der Mitwirkung weiterer Vertragsparteien (Vermieter) vereitelt wird.
- Die Überprüfung und Überarbeitung der Ausschlussgründe und Fristen: Unbestimmte Rechtsbegriffe und Anforderungen, die Betroffene faktisch dazu verpflichten, das Ausbleiben weiterer Gewalt nachzuweisen, müssen vermieden werden. Die vorgesehene Sechsmonatsfrist ist angesichts der unterschiedlichen Verläufe von Gewaltbeziehungen und Trennungsprozessen zu streichen oder zumindest durch wirksame Ausnahmen zu ergänzen, die fortdauernde Gewalt und tatsächliche Zugangshindernisse berücksichtigen.
- Die ausdrückliche Berücksichtigung unterschiedlicher Gewaltformen: Neben körperlicher und sexualisierter Gewalt müssen psychische Gewalt, Bedrohungen, Kontrolle, Isolation und wirtschaftliche Gewalt bei der Ausgestaltung und Anwendung der gesetzlichen Voraussetzungen angemessen berücksichtigt werden. Die rechtlichen Anforderungen müssen mit dem Verständnis geschlechtsspezifischer Gewalt und den einschlägigen Verpflichtungen aus der Istanbul-Konvention vereinbar sein.
- Einen diskriminierungsfreien Zugang zum Recht: Die Inanspruchnahme des Rechtsanspruchs darf nicht faktisch von finanziellen Ressourcen, einer vorherigen Anzeige, umfassender Dokumentation der Gewalt oder dem Zugang zu institutioneller Unterstützung abhängig sein. Erforderlich sind niedrigschwellige, barrierefreie und bei Bedarf mehrsprachige Beratungs- und Unterstützungsangebote.
- Die Berücksichtigung intersektionaler Diskriminierungsverhältnisse und Umsetzung der Istanbul Konvention: Die Wechselwirkungen von geschlechtsspezifischer Gewalt mit Rassismus, Klassismus, Ableismus sowie Diskriminierung aufgrund des Aufenthaltsstatus, der sexuellen Orientierung, der Geschlechtsidentität, des Alters und weiterer Merkmale müssen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Regelung berücksichtigt werden. Die ZIF fordert eine systematische Prüfung möglicher unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligungen. Auch im Sinne der Gewaltschutzstrategie nach der Istanbul Konvention der Bundesregierung muss auch hier der Grundsatz der Intersektionalität gewahrt werden.
- Die Sicherung des tatsächlichen Zugangs zu Wohnraum: Die rechtliche Beendigung des gemeinsamen Mietverhältnisses muss durch ausreichenden bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum sowie durch Unterstützung bei Kautionen, Umzugskosten und weiteren finanziellen Belastungen flankiert werden. Die Finanzierung eines gewaltfreien Neuanfangs darf nicht allein den Betroffenen überlassen bleiben.
- Eine regelmäßige Evaluation der Gesetzesfolgen: Die tatsächliche Inanspruchnahme und Wirksamkeit der Regelung müssen unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebenslagen überprüft werden. Dabei sind insbesondere Zugangshürden, gerichtliche Entscheidungen, die Dauer der Verfahren und der tatsächliche Übergang in sicheren Wohnraum zu untersuchen. Die Erfahrungen von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen und Selbstvertretungsorganisationen müssen in diese Überprüfung einbezogen werden.
Die gesamte Stellungnahme ist zum Download ist auf dieser Website verfügbar.
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Wirtschaftliche Gewalt
Wirtschaftliche Gewalt ist ein wichtiges Machtinstrument von Tätern, welches insbesondere über eine räumliche Trennung hinaus ausgeübt werden kann und oft verheerende Folgen für die Gewaltbetroffenen und ihre Kinder hat. Ein Hebel, wirtschaftliche Gewalt auszuüben, liegt in dem im Entwurf adressierten Problem: dem gemeinsamen Mietvertrag. Der Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung ist selbst bei massiver und lang erlebter Gewalt für viele Frauen ein schwerer Schritt und mit vielen Hürden verbunden. Oft stehen einem Auszug finanzielle Sorgen entgegen, den Lebensunterhalt alleine bestreiten zu müssen.

