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Gewalt gegen Frauen

 

Gewalt gegen Frauen ist nicht das individuelle Problem einzelner Frauen sondern Ausdruck historisch gewachsener ungleicher MachtverhĂ€ltnisse zwischen MĂ€nnern und Frauen, die dazu gefĂŒhrt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert wird und so daran gehindert wird sich voll zu entfalten.

Auszug aus dem Bericht der 4. Weltfrauenkonferenz, Peking, 1994

 
Gewaltdefinition
Gewalt gegen Frauen
  • Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau

  • bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen SchĂ€den oder Leiden bei Frauen fĂŒhren oder fĂŒhren können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkĂŒrlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben

 hÀusliche Gewalt
  • alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen frĂŒheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhĂ€ngig davon, ob der TĂ€ter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte
  • Generell ist die Begrifflichkeit der „hĂ€uslichen Gewalt“ kritisch zu betrachten, da diese die Gewalt gegen Frauen verdeckt, neutralisiert und nicht benennt. Der Begriff der „hĂ€uslichen Gewalt“ hat sich mittlerweile institutionsĂŒbergreifend etabliert, der gesellschaftspolitischen Dimension von Gewalt gegen Frauen wird damit jedoch keine Rechnung getragen.

 Geschlecht
  • die gesellschaftlich geprĂ€gten Rollen, Verhaltensweisen, TĂ€tigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als fĂŒr Frauen und MĂ€nner angemessen ansieht

 geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
  • Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig stark betrifft
Quelle: Artikel 3, a-d, Istanbul-Konvention

Femizid
  • vorsĂ€tzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Quelle: Russell, Diana and Roberta Harmes (2006). Feminicidio: Una Perspectiva Global.
 
Gewalt gegen Frauen hat viele AusprÀgungen
  • physische Gewalt
  • psychische Gewalt
  • sexualisierte Gewalt
  • ökonomische Gewalt
  • Stalking
  • Frauenhandel
  • Zwangsverheiratung
  • GenitalverstĂŒmmlung
  • Strukturelle Gewalt und Benachteiligung in der Gesellschaft
  • U.v.m.
 
Studien zum Thema:
 

Rad der Gewalt

 

Gewalt gegen Kinder und Jugendliche

 

Ja also gut daran fande ich, dass ich eine Ansprechpartnerin hatte. Wenn ich Probleme hatte, dann könnte ich der alles sagen.

in einem Frauenhaus lebendes MĂ€dchen, 10 Jahre

 
Gewaltdefinition
Gewalt gegen Frauen
  • Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau

  • bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen SchĂ€den oder Leiden bei Frauen fĂŒhren oder fĂŒhren können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkĂŒrlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben

 hÀusliche Gewalt
  • alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen frĂŒheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhĂ€ngig davon, ob der TĂ€ter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte

 Geschlecht
  • die gesellschaftlich geprĂ€gten Rollen, Verhaltensweisen, TĂ€tigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als fĂŒr Frauen und MĂ€nner angemessen ansieht

 geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
  • Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhĂ€ltnismĂ€ĂŸig stark betrifft
Quelle: Artikel 3, a-d, Istanbul-Konvention

Femizid
  • vorsĂ€tzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Quelle: Russell, Diana and Roberta Harmes (2006). Feminicidio: Una Perspectiva Global.
Die meisten der mit ihren MĂŒttern schutzsuchenden Kinder und Jugendlichen sind selbst von physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt betroffen oder haben - mitunter ĂŒber Monate oder Jahre - tagtĂ€glich die Gewalttaten gegen ihre MĂŒtter miterlebt, mit angesehen oder mit angehört. Zahlreiche nationale wie internationale Studien weisen nach, dass auch das Mit-Erleben von Partnerschaftsgewalt eine Form der KindeswohlgefĂ€hrdung darstellt und die Kinder ebenso zu Gewaltopfern macht wie ihre MĂŒtter. Die Gewalterlebnisse prĂ€gen zutiefst die kindliche Entwicklung und Entfaltung. Das Vertrauen sowie das Sicherheits- und SchutzbedĂŒrfnis dieser Kinder werden grundlegend erschĂŒttert.

Die Flucht ins Frauenhaus bedeutet fĂŒr die Kinder und Jugendlichen eine einschneidende VerĂ€nderung ihres bisherigen Lebens mit vielen Folgen. Sie verlassen ihre vertraute Umgebung, den Vater, Verwandte, Schule oder Kindergarten und Freund*innen. Sie mĂŒssen sich in einer fremden Umgebung neu einleben.

Gleichzeitig erleben sie eine spĂŒrbare Entlastung, wenn sie selbst und ihre MĂŒtter nicht lĂ€nger der Gewalt des Vaters ausgesetzt sind. Viele Kinder können im Frauenhaus erstmals GefĂŒhle von Sicherheit, Entspannung und Angstfreiheit entwickeln. Durch die Begegnung mit den anderen Kindern wird ihnen bewusst, dass Gewalt nicht nur in ihrer Familie vorkommt und somit kein Einzelschicksal ist.

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Istanbul-Konvention

 

Ziel der Istanbul-Konvention ist die VerhĂŒtung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsbezogener und hĂ€uslicher Gewalt, die umfassende UnterstĂŒtzung der Betroffenen und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter.

ZIF BroschĂŒre „Gewalt gegen Frauen wirksam bekĂ€mpfen“, Januar 2020

Übereinkommen des Europarats zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt,

im Folgenden: Istanbul-Konvention:
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur BekĂ€mpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und MĂ€dchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur PrĂ€vention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich ĂŒberprĂŒft und kontrolliert wird. DafĂŒr fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen. (Quelle: Pressemitteilung BĂŒndnis Istanbul-Konvention, September 2019).

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Frauenhaus-Finanzierung

 

Die Autonomen FrauenhĂ€user fordern die Abkehr von dem Modell der Einzelfallfinanzierung (Tagessatzfinanzierung) und stattdessen – zusammen mit der CEDAW-Allianz und dem Deutschen Frauenrat – eine bundesgesetzliche, damit lĂ€nderĂŒbergreifende Regelung zur einzelfallunabhĂ€ngigen und bedarfsgerechten Finanzierung von FrauenhĂ€usern.

ZIF Autonome FrauenhÀuser, April 2018

Frauenhausfinanzierung

Seit 1976 gibt es FrauenhĂ€user in Deutschland. Die Finanzierung der FrauenhĂ€user ist seitdem ungeregelt und unzureichend. Wie ein Frauenhaus personell und rĂ€umlich ausgestattet ist, hĂ€ngt im Wesentlichen von dem politischen Willen der Kommune und des jeweiligen Bundeslandes ab. Bisher gibt es – abgesehen vom Landesgesetz in Schleswig-Holstein - kein Gesetz, das die Finanzierung sichert. Eng verknĂŒpft mit der Frage der Finanzierung der FrauenhĂ€user ist der Zugang zu Schutz und Hilfe fĂŒr gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Je komplizierter und mĂŒhsamer der Zugang zu Schutz und Hilfe ist, desto weniger wirksam ist er. Die schnelle und unbĂŒrokratische Aufnahme in ein Frauenhaus kann das Leben von Frauen und Kindern retten oder – wenn diese nicht gewĂ€hrt wird – gefĂ€hrden.


  • Nur ĂŒber eine bundesgesetzliche Regelung kann der gleichwertige Zugang zum Hilfesystem bundesweit verbindlich geregelt werden.
  • Nur eine pauschale Finanzierung der FrauenhĂ€user kann sicherstellen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder sicheren, schnellen, unbĂŒrokratischen Schutz und bedarfsgerechte UnterstĂŒtzung im Frauenhaus ihrer Wahl finden.

Deshalb setzen sich die Autonomen FrauenhĂ€user fĂŒr die Finanzierung von FrauenhĂ€usern nach dem 3-SĂ€ulen-Modell ein:
Weitere Informationen zum Thema Frauenhausfinanzierung und dem 3-SĂ€ulen-Modell finden sie in unserer BroschĂŒre und weiteren Dokumenten:

Sorge- & Umgangsrecht

 

Gerade die Trennungssituationen sind deshalb fĂŒr viele Kinder besonders belastend, weil die Gefahr auch fĂŒr die körperliche Unversehrtheit in den emotional belastenden Trennungsphasen in Beziehungen mit hĂ€uslicher Gewalt oft noch einmal stark eskaliert.

Fegert, J. (2013): Die Frage des Kindeswohls und der Ausgestaltung des Umgangsrechts nach Trennung der Eltern in FÀllen hÀuslicher Gewalt aus kinder- und jugendpsychiatrischer Sicht

Seit der Familienrechtsreform (FamFG) 2009  ist die Situation fĂŒr von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder nach einer Trennung noch gefĂ€hrlicher geworden. Als besonders problematisch erweist sich das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des FamFG . Danach soll in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren spĂ€testens nach einem Monat eine gerichtliche Anhörung stattfinden, in der ggfs. auch erste Entscheidungen zum Umgang zu treffen sind. Von der Möglichkeit der Umgangsaussetzung wird zu selten Gebrauch gemacht.

Erwiesenermaßen ist aber die Zeit unmittelbar vor und nach einer Trennung von einem gewalttĂ€tigen Mann die gefĂ€hrlichste Zeit fĂŒr Frauen und ihre Kinder. Es kommt hĂ€ufig zu Übergriffen, auch bei der Übergabe von Kindern im Rahmen von Umgangskontakten. „MĂ€nner, die sich infolge von Trennungen oder Scheidungen (
) zurĂŒckgewiesen fĂŒhlen, entwickeln daraus teilweise eine gefĂ€hrliche Mischung aus Verletzung, Wut und Gewaltbereitschaft.“ (Quelle: Schröttle, M./MĂŒller, U./Glammeier, S. (2004): Lebenssituationen, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland.) Daher finden in dieser Zeit die meisten gewalttĂ€tigen Übergriffe und Morde an Frauen und Kindern statt.

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Femizide verhindern

 

„Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer PrĂ€ventionsstrategie zusammengefĂŒgt werden, wenn wir das Problem langfristig lösen wollen.“

Monika Schröttke, eine der GrĂŒnderinnen des European Observatory on Femicide, einer europĂ€ischen Beobachtungsstelle von Femiziden

1. Definition

Als Femizid bezeichnet man Mord, Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge an Frauen und MÀdchen. Sie richten sich systematisch gegen Frauen und MÀdchen, weil sie eben weiblich sind. Die Tötung einer Frau, auf Grund ihres Geschlechts, ist Ausdruck von nach wie vor bestehenden patriarchalen Denkmustern und Strukturen. Symptome von ungleichen MachtverhÀltnissen werden durch die Benennung als Femizid deutlich., Die Tötung von Frauen auf Grund von Frauenhass und bestimmter Vorstellung von Frauenbildern wird bereits seit den 1970er Jahren in die Wissenschaft getragen und in Parlamenten debattiert.

2. Geschichte

Die UrsprĂŒnge des Begriffs „Femizid“ reichen bis ins 19. Jahrhundert. Eine politisch, feministische Bedeutung erlangte der Begriff Mitte der 1970er erstmals öffentlich von der Aktivistin und Soziologin Diana E. H. Russel als Verwendung von „hate killing of females perpetrated by males“.

Verbreitung fand der Begriff Anfang der 1990er nach Veröffentlichung des Artikels „Femicide: Speaking the Unspeakable“ in der feministischen Zeitschrift Ms., der den gezielt frauenfeindlichen Amoklauf an einer Hochschule in Montreal beschreibt und von beiden Autorinnen als Femizid analysiert wurde.

Ab den 2000ern verwendeten lateinamerikanische Aktivistinnen und Feministinnen den Begriff „feminicidio“, um auf die alarmierende Eskalation brutaler Morde an Frauen und MĂ€dchen aufmerksam zu machen. Der Begriff feminicidio ist der Versuch, das Tötungsdelikt in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang zu bringen, also die Tötung als Folge von Geschlechterdiskriminierung zu begreifen.

Heute schließt sich der Begriff „Femizid“ an internationale, feministische Bewegungen, BĂŒndnisse und Proteste an und ist in vielen LĂ€ndern mittlerweile ein eigener Straftatbestand.

Setzt sich der Begriff in feministischen Bewegungen und gesellschaftlichen Organisationen in Deutschland zunehmend durch, so strĂ€ubt sich die Bundesregierung bisher, eine angemessene Definition fĂŒr das systematische Töten von Frauen und MĂ€dchen festzulegen und das vorherrschende Problem ĂŒberhaupt anzuerkennen.

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Informationen zu SchwangerschaftsabbrĂŒchen

Die Zentrale Informationsstelle Autonomer FrauenhĂ€user gehört seit mehr als 40 Jahren zu den feministischen Stimmen Deutschlands und engagiert sich in diesem Sinne bundesweit und mit voller Kraft. Dazu gehört auch der Einsatz fĂŒr das Recht auf körperliche Selbstbestimmung. Wir wollen unseren Teil dazu beitragen, SchwangerschaftsabbrĂŒche zu enttabuisieren und Frauen zu selbstbestimmten Entscheidungen verhelfen, denn: My Body my Choice

Gerade aktuell sind Frauen und ihre Körper wieder verstÀrkt das Kampffeld konservativer und rechter KrÀfte. Daher verstehen wir unsere Forderung nach Selbstbestimmung als eine politische, die sich gegen traditionelle Rollen- und Geschlechterbilder richtet.

Auch wenn die Bundesregierung im Juni 2022 die Streichung des §219a beschlossen hat, bleibt die Notwendigkeit des Kampfes um mehr reproduktive Gerechtigkeit bestehen. Denn auch §218 StGB, der SchwangerschaftsabbrĂŒche grundsĂ€tzlich unter Strafe stellt, widerspricht unserem VerstĂ€ndnis auf körperliche Selbstbestimmung.

Weitere Informationen finden sie hier:
Informationen zu SchwangerschaftsabbrĂŒchen (PDF)