ZDF Zoom – Frauenhäuser in Not
3. April 2019Am 15.02.2019 veröffentlichte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Antwort auf die kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Auf Seite 3 schreibt das BMFSFJ, dass Deutschland „bereits die Anforderungen der Istanbul-Konvention“ erfüllt, und weiter: „Nach nationalem Recht darf Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag erst dann ratifizieren, wenn dieser vollständig umgesetzt ist. Die gesamte Pressemitteilung: