Am 15.02.2019 veröffentlichte das Bundesministerium fĂŒr Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seine Antwort auf die kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung des Ăbereinkommens des Europarates zur VerhĂŒtung und BekĂ€mpfung von Gewalt gegen Frauen und hĂ€uslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Auf Seite 3 schreibt das BMFSFJ, dass Deutschland âbereits die Anforderungen der Istanbul-Konventionâ erfĂŒllt, und weiter: âNach nationalem Recht darf Deutschland einen völkerrechtlichen Vertrag erst dann ratifizieren, wenn dieser vollstĂ€ndig umgesetzt ist. Die gesamte Pressemitteilung: