Wieso Frauenhausarbeit kein Teil der freien Jugendhilfe ist
11. September 2026Hintergrund und Kontext
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) hat am 17. November 2025 seinen zweiten Alternativbericht
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) in Deutschland vorgelegt und ihn dem unabhängigen
Expert*innengremium des Europarats, GREVIO (Group of Experts on Action against Violence against
Women and Domestic Violence), übergeben. Der Bericht wurde in einem partizipativen Prozess unter Einbezug von Fachstellen, Selbstorganisationen und Betroffenenperspektiven erarbeitet.
Die Istanbul-Konvention?
Die Istanbul-Konvention (offiziell: Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) ist das umfassendste völkerrechtliche Instrument
im Bereich geschlechtsspezifischer Gewalt. Deutschland hat die Konvention im Oktober 2017 rati-
fiziert; sie trat am 1. Februar 2018 in Kraft und hat den Rang eines Bundesgesetzes. Sie verpflichtet
Deutschland zu umfassenden Maßnahmen im Bereich Prävention, zum Schutz von Betroffenen, zur
Strafverfolgung und zu einem entsprechenden ganzheitlichen Konzept mit umfassenden politischen
Maßnahmen.
Das Bündnis Istanbul-Konvention
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) ist ein zivilgesellschaftlicher Zusammenschluss von Frauen-
rechtsorganisationen, weiteren Bundes- und Dachverbänden, Organisationen und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen, die sich für die vollständige Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland einsetzen und diese Umsetzung von zivilgesellschaftlicher Seite ausbegleiten.
Zum Hintergrund vom Alternativbericht
Deutschland ist verpflichtet, Berichte über den Stand der Umsetzung der Konvention zu verfassen
und bei GREVIO einzureichen. Zivilgesellschaftliche Organisationen haben ebenfalls die Möglichkeit,
Berichte einzureichen. Diese ergänzen die staatliche Darstellung um eine kritische Praxisperspektive der Zivilgesellschaft und unmittelbar Betroffener. Das BIK legte 2021 seinen ersten Alternativbericht vor. Auf die Inhalte nahm GREVIO 2022 in seiner Basisevaluation Bezug und attestierte Deutschland erhebliche, flächendeckende Mängel in der Umsetzung der Konvention. Der vorliegende zweite Alternativbericht bewertet den seitdem erzielten Fortschritt – und die verbliebenen Defizite. Der Alternativbericht folgt in seiner Gliederung den von GREVIO formulierten Fragen.
Das GREVIO-Evaluierungsverfahren 2025/2026
Das Verfahren ist themenbasiert und bezieht sich auf ausgewählte Artikel der Konvention. Die ers-
te GREVIO-Evaluierungsrunde (2021/2022) war die “baseline evaluation round” (umfassende Be-
standsaufnahme), das jetzige Evaluierungsverfahren ist die erste thematische Evaluierung zum Thema „Building trust by providing support, protection and justice“. Deutschland reichte im Oktober 2025 seinen Staatenbericht ein. Vom 13. bis 17. April 2026 führte GREVIO seinen Staatenbesuch in Deutschland durch. Der abschließende GREVIO-Bericht – der die Erkenntnisse aus Staatenbericht, Alternativberichten und Vor-Ort-Besuch zusammenführt – wird für Ende 2026 erwartet.
Zur Kurzversion
Diese Kurzversion des ausführlichen Alternativberichts von 2025 soll für die Praxis – bis in die kom-
munale Ebene vor Ort – als niedrigschwelliges Instrument nutz- und anwendbar sein. Für jeden behandelten Artikel werden die zentralen Befunde knapp zusammengefasst; Seitenverweise ermöglichen das Weiterlesen im ausführlichen Bericht.
Die aus dem Bericht abgeleiteten Forderungen des Bündnisses finden sich am Ende des Kurzberichtes, im Alternativbericht jeweils am Ende der Artikel-Kapitel sowie gebündelt hier:
https://www.buendnis-istanbul-konvention.de/wp-content/uploads/2025/11/Forderung_251119_Alternativbericht_2025.pdf
Die gesamte Version ist zum Download ist auf dieser Website verfügbar.
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Die Istanbul-Konvention – Schutz für Frauen und Kinder
Die Istanbul-Konvention ist ein völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, Gewalt zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter zur Verantwortung zu ziehen.
Kinder werden dabei ausdrücklich als eigenständige Betroffene anerkannt – sowohl, wenn sie selbst Gewalt erfahren, als auch, wenn sie Gewalt in der Familie miterleben. Die Konvention fordert kindgerechte Schutz- und Unterstützungsangebote, den Zugang zu Beratung und Schutz sowie Maßnahmen, die das Wohl und die Sicherheit von Kindern in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, Kindern ein gewaltfreies und sicheres Aufwachsen zu ermöglichen.

