Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt des BMJV
2. November 2026Die ZIF bewertet die Schaffung eines Straftatbestands „Femizid“ als positiv, da so die geschlechtsspezifische Motivlage bei Tötungsdelikten sichtbar gemacht werden kann und der Begriff der Tötung aus geschlechtsspezifischen Motiven gesellschaftlich etabliert wird. Die ZIF fordert jedoch eine grundsätzliche Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Komponenten im Strafrecht.
In der Stellungnahme wird genauer darauf eingegangen, weshalb nur ein umfangreiches und exakt aufeinander abgestimmtes Maßnahmenpaket geschlechtsspezifischer Gewalt effektiv
begegnen kann.
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Femizid
Als Femizid bezeichnet man Mord, Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge an Frauen und Mädchen. Sie richten sich systematisch gegen Frauen und Mädchen, weil sie eben weiblich sind. Die Tötung einer Frau, auf Grund ihres Geschlechts, ist Ausdruck von nach wie vor bestehenden patriarchalen Denkmustern und Strukturen. Symptome von ungleichen Machtverhältnissen werden durch die Benennung als Femizid deutlich., Die Tötung von Frauen auf Grund von Frauenhass und bestimmter Vorstellung von Frauenbildern wird bereits seit den 1970er Jahren in die Wissenschaft getragen und in Parlamenten debattiert.
Frauenhaus als wirksamer Schutz vor Femiziden
Als Motiv für einen Femizid gilt in den meisten Fällen die Trennungsabsicht oder die bereits erfolgte Trennung der Frau. Also muss gelten: Um Morde an Frauen zu verhindern, müssen alle Vorstufen von Gewalt bekämpft werden. Dass es jeden Tag einen polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau gibt, ist kein Novum. Wie wichtig also ein barrierearmer, schneller und unbürokratischer Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen, und somit die flächendeckend einheitliche Sicherung der Finanzierung ist, wird deutlich, wenn wir die strukturellen Ursachen für die Entstehung von Gewalt gegen Frauen in den Fokus nehmen. Schafft es die Frau, sich endlich Hilfe zu suchen, darf der Weg in die Selbstbestimmung und somit in ein gewaltfreies sicheres Leben nicht behindert werden durch unzureichend Frauenhausplätze und mangelnde Finanzierung. Fühlt sich der Mann bedroht, herausgefordert oder scheint ihm das Recht der Herrschaft über die Frau zu entgleiten, so kann seine Reaktion mit der Tötung der Frau enden.

