Lesehilfe zum Gewalthilfegesetz
25. November 2025Alle geschlechtsspezifischen Gewalttaten müssen verhindert werden – darunter fällt auch (sexualisierte) Gewalt unter Anwendung von K.O.-Tropfen als gefährliches Mittel. Alle Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Gewalt müssen eingebettet sein in eine ineinandergreifende Gesamtstrategie, die nachhaltig frauenfeindliche Geschlechterrollenbilder abbaut. Diese sind Grundlage jeder ausgeführten geschlechtsspezifischer Gewalt.
Die Einordnung von K.O.-Tropfen als „gefährliches Mittel“ kann eine Symbolwirkung in der Gesellschaft haben. Die damit einhergehenden höheren Strafmaße können abschreckend wirken, wenn es zu einer konsequenten Verurteilung der Täter kommt. Die abschreckende Wirkung allein greift jedoch zu kurz. Entscheidend für eine gewaltfreie Gesellschaft ist eine konsequente Gewaltprävention.
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