Stellungnahme zur Reform des Kindschaftrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG)
3. August 2026Über die Jahrzehnte haben sich vorwiegend in Autonomen Frauenhäusern eigenständige Kinder- und Jugendbereiche etabliert, die Angebote für Kinder und Jugendliche durchführen und deren Bedarfe sowohl pädagogisch aufnehmen als auch in politische Forderungen übersetzenDie Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen in Autonomen Frauenhäusern umfasst unter anderem Einzel- und Gruppenangebote, Mütterberatungen, Begleitungen in Alltagsangelegenheiten sowie die Vor- und Nachbereitung von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren. Auch Öffentlichkeitsarbeit gehört zu den regelmäßigen Aufgaben der Mitarbeitenden. Seit der Gründung der Autonomen Frauenhäuser ist es deren Anliegen die Kinder- und Jugendbereiche personell angemessen auszustatten. Nur so ist es möglich, die Folgen der Gewalt für die Kinder und Jugendlichen individuell und strukturell zu bekämpfen.
Vor diesem Hintergrund positioniert sich die ZIF zu geplanten Veränderungen in diesem Bereich durch das GewHG.
In der Stellungnahme benennt die ZIF relevante Punkte zu einzelnen Paragraphen. Dies tut sie auf folgender Grundlage:
Sollte die Arbeit der Mitarbeitenden der Kinder- und Jugendbereiche der Frauenhäuser als Teil der freien Jugendhilfe eingeordnet werden, wäre dies ein Verstoß gegen die völkerrechtlichen Verpflichtungen und ein Paradigmenwechsel mit weitreichenden Folgen. Autonome Frauenhäuser laufen dadurch Gefahr, autonomen und feministischen Grundprinzipien wie Parteilichkeit, Anonymität, Hilfe zur Selbsthilfe, Empowerment, Partizipation, Teilhabe und Vielfalt nicht mehr ausreichend Rechnung tragen zu können. Auch das Begleiten in ein gesundes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen ist nur durch auskömmliche Personalfinanzierung möglich.
Des Weiteren ist die Einbeziehung der Expertise von zivilgesellschaftlichen Organisationen bei koordinierten politischen Maßnahmen ist ebenso in der Istanbul Konvention (Artikel 7) vorgesehen
Die gesamte Stellungnahme ist zum Download ist auf dieser Website verfügbar.
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DIE ISTANBUL-KONVENTION
ALS SCHUTZINSTRUMENT ZUR
GEWÄHRLEISTUNG DER RECHTE
VON KINDERN
Die Gewalterlebnisse prägen zutiefst die kindliche Entwicklung und Entfaltung:
• Das Vertrauen sowie das Sicherheits- und Schutzbedürfnis betroffener
Kinder werden grundlegend erschüttert.
• Altersunangemessene Verantwortungsübernahme und
Parentifizierung treten gehäuft auf.
• Das Konzentrationsvermögen und die schulische Leistungsfähigkeit
werden oftmals beeinträchtigt.
• Schlafstörungen, Alpträume, retardierte Verhaltensweisen treten
verstärkt auf.
• Aggressives Verhalten oder Rückzug können einen positiven Beziehungs-
aufbau bis hin ins Erwachsenenalter verhindern. Mehr dazu lest ihr in unserer Broschüre:
AUSWIRKUNGEN DER (MIT)ERLEBTEN GEWALT AUF KINDER

