Gewalt gegen Frauen
Gewalt gegen Frauen ist nicht das individuelle Problem einzelner Frauen sondern Ausdruck historisch gewachsener ungleicher Machtverhältnisse zwischen Männern und Frauen, die dazu geführt haben, dass die Frau vom Mann dominiert und diskriminiert wird und so daran gehindert wird sich voll zu entfalten.
Gewalt gegen Frauen
- Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau
- bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben
häusliche Gewalt
- alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte
- Generell ist die Begrifflichkeit der „häuslichen Gewalt“ kritisch zu betrachten, da diese die Gewalt gegen Frauen verdeckt, neutralisiert und nicht benennt. Der Begriff der „häuslichen Gewalt“ hat sich mittlerweile institutionsübergreifend etabliert, der gesellschaftspolitischen Dimension von Gewalt gegen Frauen wird damit jedoch keine Rechnung getragen.
Geschlecht
- die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht
geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
- Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft
Femizid
- vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Gewalt gegen Frauen hat viele Ausprägungen
- physische Gewalt
- psychische Gewalt
- sexualisierte Gewalt
- ökonomische Gewalt
- Stalking
- Frauenhandel
- Zwangsverheiratung
- Genitalverstümmlung
- Strukturelle Gewalt und Benachteiligung in der Gesellschaft
- U.v.m.
- Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland, BMFSFJ, 2004: https://www.bmfsfj.de/blob/84316/10574a0dff2039e15a9d3dd6f9eb2dff/kurzfassung-gewalt-frauen-data.pdf
- Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Erhebung, European Union Agency for fundamental Rights, 2014: https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2014-vaw-survey-at-a-glance-oct14_de.pdf
Rad der Gewalt
Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Ja also gut daran fande ich, dass ich eine Ansprechpartnerin hatte. Wenn ich Probleme hatte, dann könnte ich der alles sagen.
Gewalt gegen Frauen
- Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau
- bezeichnet alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben
häusliche Gewalt
- alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partner*innen vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte
Geschlecht
- die gesellschaftlich geprägten Rollen, Verhaltensweisen, Tätigkeiten und Merkmale, die eine bestimmte Gesellschaft als für Frauen und Männer angemessen ansieht
geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen
- Gewalt, die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft
Femizid
- vorsätzliche Tötung einer Frau aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen tradierte und normative Rollenvorstellungen
Die Flucht ins Frauenhaus bedeutet für die Kinder und Jugendlichen eine einschneidende Veränderung ihres bisherigen Lebens mit vielen Folgen. Sie verlassen ihre vertraute Umgebung, den Vater, Verwandte, Schule oder Kindergarten und Freund*innen. Sie müssen sich in einer fremden Umgebung neu einleben.
Gleichzeitig erleben sie eine spürbare Entlastung, wenn sie selbst und ihre Mütter nicht länger der Gewalt des Vaters ausgesetzt sind. Viele Kinder können im Frauenhaus erstmals Gefühle von Sicherheit, Entspannung und Angstfreiheit entwickeln. Durch die Begegnung mit den anderen Kindern wird ihnen bewusst, dass Gewalt nicht nur in ihrer Familie vorkommt und somit kein Einzelschicksal ist.
Gewaltbetroffene Kinder und Jugendliche brauchen:
- sensibilisierte Fachkräfte, die sich mit dem Thema Häusliche Gewalt auskennen und wissen, in welch schwierigen und ambivalenten Situationen die Kinder sich befinden
- die Verantwortungsübernahme ihres gewalttätigen Vaters
- die Veränderungsbereitschaft ihres gewalttätigen Vaters
- die Zusage des gewalttätigen Vaters einen verlässlichen und sicheren Rahmen für z.B. Umgänge zu schaffen
Weitere Informationen finden sie in der Broschüre:
Frauenhaus ein guter Ort für Kinder
Oder unter:
sorge-umgangsrecht-gewalt.de/
Istanbul-Konvention
Ziel der Istanbul-Konvention ist die Verhütung, Verfolgung und Beseitigung geschlechtsbezogener und häuslicher Gewalt, die umfassende Unterstützung der Betroffenen und die Förderung der Gleichheit der Geschlechter.
Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt,
im Folgenden: Istanbul-Konvention:
Die Istanbul-Konvention ist ein Menschenrechtsabkommen des Europarats zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und Mädchen und seit Februar 2018 in Deutschland geltendes Recht. Damit einher geht die Verpflichtung, umfangreiche Maßnahmen zur Prävention und Sanktionierung von Gewalt und zum Gewaltschutz zu treffen. Die Umsetzung der Konvention macht ein Gesamtkonzept erforderlich, das kontinuierlich überprüft und kontrolliert wird. Dafür fehlen in Deutschland bislang jedoch die Strukturen. (Quelle: Pressemitteilung Bündnis Istanbul-Konvention, September 2019).Weitere Informationen finden sie in unserer Broschüre zur Istanbul-Konvention sowie weiteren Dokumenten
Die Istanbul-Konvention als Schutzinstrument zur Gewährleistung der Rechte von Kindern
Konventionstext:
https://rm.coe.int/CoERMPublicCommonSearchServices/DisplayDCTMContent?documentId=0900001680462535
Frauenhaus-Finanzierung
Die Autonomen Frauenhäuser fordern die Abkehr von dem Modell der Einzelfallfinanzierung (Tagessatzfinanzierung) und stattdessen – zusammen mit der CEDAW-Allianz und dem Deutschen Frauenrat – eine bundesgesetzliche, damit länderübergreifende Regelung zur einzelfallunabhängigen und bedarfsgerechten Finanzierung von Frauenhäusern.
Frauenhausfinanzierung
Seit 1976 gibt es Frauenhäuser in Deutschland. Die Finanzierung der Frauenhäuser ist seitdem ungeregelt und unzureichend. Wie ein Frauenhaus personell und räumlich ausgestattet ist, hängt im Wesentlichen von dem politischen Willen der Kommune und des jeweiligen Bundeslandes ab. Bisher gibt es – abgesehen vom Landesgesetz in Schleswig-Holstein - kein Gesetz, das die Finanzierung sichert. Eng verknüpft mit der Frage der Finanzierung der Frauenhäuser ist der Zugang zu Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Je komplizierter und mühsamer der Zugang zu Schutz und Hilfe ist, desto weniger wirksam ist er. Die schnelle und unbürokratische Aufnahme in ein Frauenhaus kann das Leben von Frauen und Kindern retten oder – wenn diese nicht gewährt wird – gefährden.
- Nur über eine bundesgesetzliche Regelung kann der gleichwertige Zugang zum Hilfesystem bundesweit verbindlich geregelt werden.
- Nur eine pauschale Finanzierung der Frauenhäuser kann sicherstellen, dass alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder sicheren, schnellen, unbürokratischen Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung im Frauenhaus ihrer Wahl finden.
Deshalb setzen sich die Autonomen Frauenhäuser für die Finanzierung von Frauenhäusern nach dem 3-Säulen-Modell ein:
Weitere Informationen zum Thema Frauenhausfinanzierung und dem 3-Säulen-Modell finden sie in unserer Broschüre und weiteren Dokumenten:
Sorge- & Umgangsrecht
Gerade die Trennungssituationen sind deshalb für viele Kinder besonders belastend, weil die Gefahr auch für die körperliche Unversehrtheit in den emotional belastenden Trennungsphasen in Beziehungen mit häuslicher Gewalt oft noch einmal stark eskaliert.
Erwiesenermaßen ist aber die Zeit unmittelbar vor und nach einer Trennung von einem gewalttätigen Mann die gefährlichste Zeit für Frauen und ihre Kinder. Es kommt häufig zu Übergriffen, auch bei der Übergabe von Kindern im Rahmen von Umgangskontakten. „Männer, die sich infolge von Trennungen oder Scheidungen (…) zurückgewiesen fühlen, entwickeln daraus teilweise eine gefährliche Mischung aus Verletzung, Wut und Gewaltbereitschaft.“ (Quelle: Schröttle, M./Müller, U./Glammeier, S. (2004): Lebenssituationen, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland.) Daher finden in dieser Zeit die meisten gewalttätigen Übergriffe und Morde an Frauen und Kindern statt.
(Quelle: https://www.bmfsfj.de/blob/93728/ddf0bb44235e207056818876f794767f/famfgfamiliensachen-arbeitshilfe-data.pdf, S.20.)
Das Recht auf Kontakt zwischen dem umgangsberechtigten Elternteil und dem Kind muss hinter dem Grundrecht auf körperliche und geistig-seelische Unversehrtheit zurücktreten.
Daher fordern die Autonomen Frauenhäuser: Safety First, Sicherer Umgang mit dem Umgang Flyer_Weltkindertag-2013
Weitere Informationen finden sie in der Broschüre:
Kindeswohl im Fokus SÜD AG
Oder unter:
http://sorge-umgangsrecht-gewalt.de/
Femizide verhindern
„Alles, von dem wir wissen, dass es wirksam ist, muss in einer Präventionsstrategie zusammengefügt werden, wenn wir das Problem langfristig lösen wollen.“
1. Definition
Als Femizid bezeichnet man Mord, Totschlag oder eine Körperverletzung mit Todesfolge an Frauen und Mädchen. Sie richten sich systematisch gegen Frauen und Mädchen, weil sie eben weiblich sind. Die Tötung einer Frau, auf Grund ihres Geschlechts, ist Ausdruck von nach wie vor bestehenden patriarchalen Denkmustern und Strukturen. Symptome von ungleichen Machtverhältnissen werden durch die Benennung als Femizid deutlich., Die Tötung von Frauen auf Grund von Frauenhass und bestimmter Vorstellung von Frauenbildern wird bereits seit den 1970er Jahren in die Wissenschaft getragen und in Parlamenten debattiert.2. Geschichte
Die Ursprünge des Begriffs „Femizid“ reichen bis ins 19. Jahrhundert. Eine politisch, feministische Bedeutung erlangte der Begriff Mitte der 1970er erstmals öffentlich von der Aktivistin und Soziologin Diana E. H. Russel als Verwendung von „hate killing of females perpetrated by males“.Verbreitung fand der Begriff Anfang der 1990er nach Veröffentlichung des Artikels „Femicide: Speaking the Unspeakable“ in der feministischen Zeitschrift Ms., der den gezielt frauenfeindlichen Amoklauf an einer Hochschule in Montreal beschreibt und von beiden Autorinnen als Femizid analysiert wurde.
Ab den 2000ern verwendeten lateinamerikanische Aktivistinnen und Feministinnen den Begriff „feminicidio“, um auf die alarmierende Eskalation brutaler Morde an Frauen und Mädchen aufmerksam zu machen. Der Begriff feminicidio ist der Versuch, das Tötungsdelikt in einen gesellschaftspolitischen Zusammenhang zu bringen, also die Tötung als Folge von Geschlechterdiskriminierung zu begreifen.
Heute schließt sich der Begriff „Femizid“ an internationale, feministische Bewegungen, Bündnisse und Proteste an und ist in vielen Ländern mittlerweile ein eigener Straftatbestand.
Setzt sich der Begriff in feministischen Bewegungen und gesellschaftlichen Organisationen in Deutschland zunehmend durch, so sträubt sich die Bundesregierung bisher, eine angemessene Definition für das systematische Töten von Frauen und Mädchen festzulegen und das vorherrschende Problem überhaupt anzuerkennen.
3. Ausmaß
Der fehlende Konsens über die Definition erschwert die Darstellung derartig extremer geschlechtsspezifischer Gewalt. Das BKA – und der Großteil der Forschung – konzentriert sich auf die Untersuchung von (ehemaligen) intimen Partnerschaftsbeziehungen und lediglich ein Bruchteil geschlechtsbezogener Gewalt wird der Strafverfolgung bekannt. Das Dunkelfeld ist weitaus größer, so sammeln Organisationen wie femizide_stoppen (instagram: @femizide_stoppen) Zahlen jener Straftaten, die das Ausmaß von nach wie vor patriarchalen Denkmustern und Strukturen beleuchten, unabhängig der Beziehung zum Täter, und gaben für das Jahr 2022 118 Femizide bekannt. Wir halten fest: Seit Jahren stirbt jeden 3. Tag eine Frau nur auf Grund ihres Geschlechts4. Frauenhaus als wirksamer Schutz vor Femiziden
Als Motiv für einen Femizid gilt in den meisten Fällen die Trennungsabsicht oder die bereits erfolgte Trennung der Frau. Also muss gelten: Um Morde an Frauen zu verhindern, müssen alle Vorstufen von Gewalt bekämpft werden. Dass es jeden Tag einen polizeilich registrierten Tötungsversuch an einer Frau gibt, ist kein Novum. Wie wichtig also ein barrierearmer, schneller und unbürokratischer Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen, und somit die flächendeckend einheitliche Sicherung der Finanzierung ist, wird deutlich, wenn wir die strukturellen Ursachen für die Entstehung von Gewalt gegen Frauen in den Fokus nehmen. Schafft es die Frau, sich endlich Hilfe zu suchen, darf der Weg in die Selbstbestimmung und somit in ein gewaltfreies sicheres Leben nicht behindert werden durch unzureichend Frauenhausplätze und mangelnde Finanzierung. Fühlt sich der Mann bedroht, herausgefordert oder scheint ihm das Recht der Herrschaft über die Frau zu entgleiten, so kann seine Reaktion mit der Tötung der Frau enden.5. Bedeutung medialer Berichterstattung
Die Istanbul-Konvention benennt die Wichtigkeit medialer Berichterstattung im Art 17 Abschnitt 1. und 2. Beteiligung des privaten Sektors und der Medien: Unter anderem steht dort: dass Deutschland „die Medien dazu ermutigen soll, Richtlinien und Normen der Selbstregulierung festzulegen, um Gewalt gegen Frauen zu verhüten und die Achtung ihrer Würde zu erhöhen“.Im November 2019 gab es die wichtige Entscheidung der dpa: keine Begriffe wie „Familientragödie“ oder „Beziehungsdrama“ mehr zu verwenden.
Sprache: Angemessene, geschlechtergerechte und diskriminierungssensible Sprache. Denn differenzierte Begrifflichkeiten und eine informative Berichterstattung können Einstellungen und Vorurteile aufweichen. Im Gegensatz zu nach wie vor häufig verwendeten Klischees oder Verharmlosungen.
Herkunft des Täters: Wichtig ist darauf zu achten, in welchen Kontexten die Herkunft der Täter benannt wird. Gerade auch bei Femiziden erleben wir eine deutlich breitere Berichterstattung, wenn es sich um Femizide handelt, die nicht von weiß-deutschen Männern verübt werden. Dadurch entsteht der falsche Eindruck Gewalt gegen Frauen und Femizide seien in sog zugewanderten Communitys präsenter und die weiß-deutschen Täter verschwinden. Bei der Berichterstattung über Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist die mutmaßliche „Herkunft“ des Täters aber in den allermeisten Fällen keine relevante Information – denn es geht um geschlechtsspezifische Gewalt.
Positive Auswirkungen einer gelungenen Berichterstattungen sind:
- Medienschaffende machen auf das Problem der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen aufmerksam und können mit der Sichtbarmachung von Gewalt zur Prävention beitragen.
- Betroffene erfahren, dass sie mit dem, was sie erlebt haben, nicht alleine sind.
- Betroffene von Gewalt erhalten durch die Berichterstattung Informationen und werden aufgeklärt, beispielsweise über Hilfsmöglichkeiten. Viele Beratungsstellen und Frauenhäuser verzeichnen bei einer größeren medialen Präsenz des Themas steigende Kontaktaufnahmen durch Betroffene.
Bildsprache: Frauen sollten in ihrem gesamten Lebenskontext dargestellt werden und nicht einzig einem Klischee-Opfer-Bild entsprechen. Es sollte auch auf Diversität geachtet werden, um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass Gewalt Frauen jeden Alters, unabhängig von Herkunft, Kultur oder Religion etc. betrifft. Es sollte eine Bildsprache gewählt werden, die den Mut, die Kraft und die Entschlossenheit der gewaltbetroffenen Frauen abbildet. Und des Weiteren können strukturelle und gesellschaftliche Dimensionen dargestellt werden, indem auf Personalisierung, Dramatisierung und Individualisierung verzichtet wird.
Auch Kolleg*innen aus Österreich haben sich intensiv mit dem Thema mediale Prävention von Gewalt an Frauen und Kindern beschäftigt:
Gewaltfrei Verantwortungsvolle Berichterstattung (PDF)
Weitere Informationen :
#Keinemehr
FemUnited
Forderungskatalog DaMigra
Themenpapier Femizide vom Deutschen Juristinnenbund
Dokumentation Arte: Du gehörst zu mir
Zeitschrift der BpB Femizid 2023
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen
Gerade aktuell sind Frauen und ihre Körper wieder verstärkt das Kampffeld konservativer und rechter Kräfte. Daher verstehen wir unsere Forderung nach Selbstbestimmung als eine politische, die sich gegen traditionelle Rollen- und Geschlechterbilder richtet.
Auch wenn die Bundesregierung im Juni 2022 die Streichung des §219a beschlossen hat, bleibt die Notwendigkeit des Kampfes um mehr reproduktive Gerechtigkeit bestehen. Denn auch §218 StGB, der Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich unter Strafe stellt, widerspricht unserem Verständnis auf körperliche Selbstbestimmung.
Weitere Informationen finden sie hier:
Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen (PDF)