Jump to navigation

Startseite

Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

Seite sofort verlassen [ESC] ?
-A A +A

Gewalt gegen Mädchen und Jungen

Die "Kindschaftsrecht-Gruppe" der autonomen Frauenhäuser hat eine eigene Website zum Thema "Sorge- und Umgangsrecht bei Gewalt" gestaltet, die Anfang November 2017 freigeschaltet wurde.

Mädchen und Jungen, die ins Frauenhaus kommen, sind entweder Zeugen der Gewalt gegen ihre Mutter oder selbst unmittelbar von Gewalt betroffen. Sie wurden psychisch, physisch und/oder sexuell misshandelt.

Die Folgen der Gewalt

Wenn Kinder Gewalt gegen ihre Mutter miterlebt haben oder selbst betroffen sind von Gewalt, hat dies vielfältige Auswirkungen auf ihre gesundheitliche, geistige und emotionale Entwicklung.

Die Mädchen und Jungen leiden unter Ängsten und häufig an mangelnder Selbstachtung. Sehr häufig zeigen sie Symptome psychosomatischer Störungen. Sie haben Schlafprobleme, Bauch- und Kopfschmerzen, ihre Sprachentwicklung kann verzögert oder gestört sein oder sie leiden möglicherweise unter Schwindel, Bettnässen oder Essstörungen.

Während Jungen eher dazu neigen selber aggressiv zu sein, verarbeiten Mädchen ihre Erlebnisse oft im Sinne einer Überanpassung. Weitere Bewältigungsmuster sind dem eigenen Alter unangemessen hohe Verantwortungsübernahme und selbstverletzendes Verhalten. Viele Mädchen und Jungen haben Konzentrations- und Lernstörungen und ihre Entwicklung kann durch die Gewalterlebnisse verzögert sein, bei manchen Kindern sind die sozialen Kompetenzen stark beeinträchtigt.

Die Flucht ins Frauenhaus bedeutet für die Mädchen und Jungen eine einschneidende Veränderung ihres bisherigen Lebens mit vielen Folgen. Sie verlassen ihre vertraute Umgebung, den Vater, Verwandte, Schule oder Kindergarten, Freundinnen und Freunde. Sie müssen sich in einer fremden Umgebung neu einleben

Gleichzeitig erleben sie eine spürbare Entlastung, wenn sie selbst und ihre Mütter nicht länger der Gewalt des Vaters ausgesetzt sind.

Safety First - Sicherheit hat Vorrang!

Wirksamer Schutz für Mädchen und Jungen und deren Mütter muss Vorrang haben vor Väterrechten

Mädchen und Jungen haben ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Sie sind auf ihrem Weg angewiesen auf Fürsorge und Begleitung durch Erwachsene.

Mütter, die mit ihren Kindern im Frauenhaus leben, haben begründete Angst vor der Eskalation von Konflikten um Sorgerecht und Umgangsregelungen. In der Trennungsphase ist für die Frauen die Gefahr  weitere und massivere Gewalt durch den Ehemann, Partner zu erleben sehr groß.

Vor diesem Hintergrund muss vor einer gerichtlichen Entscheidung zum Umgangs- oder Sorgerecht äußerst sorgfältig geprüft werden, ob und in welchem Rahmen Väter, die gewalttätig sind, überhaupt in der Lage sind, liebevolle und fürsorgliche Erziehungsverantwortung übernehmen zu können.

Dabei muss es darum gehen, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden und gleichzeitig muss der Schutz vor weiteren Übergriffen für Mutter und Kind wirksam sicher gestellt werden. Viele gewalttätige Väter üben über den Kontakt zu den Kindern weiterhin Druck auf ihre Frauen aus. Diese Einflussnahme durch die Väter belastet auch die Kinder massiv. Daher ist es unserer Erfahrung nach sehr wichtig und für die Kinder entlastend, das Umgangsrecht der gewalttätigen Väter auszusetzen.

Kooperation und Vernetzung zum Wohl des Kindes

Die Mitarbeiterinnen in den Mädchen- und Jungenbereichen der Frauenhäuser verstehen sich als Anwältinnen der Kinder. Dies gilt für die konkrete Arbeit mit den Mädchen und Jungen und deren Mütter im Frauenhaus und auch für die Ebene von Öffentlichkeitsarbeit, Kooperation und Vernetzung im Interesse der von häuslicher Gewalt betroffenen Mädchen und Jungen.

  • Aktuelles
    • Meldungen
    • Stellungnahmen
    • Kampagnen
    • Istanbul Konvention - CETS 210 - vollständig umsetzen!
    • Archiv
  • Autonome Frauenhäuser
    • Information
    • Geschichte
    • Adressen
    • Neues aus den Frauenhäusern
  • Themen
    • Gewalt gegen Frauen
    • Gewalt gegen Mädchen und Jungen
    • Frauenhausfinanzierung
    • Internationales
  • Die ZIF
    • Aufgaben
    • Geschichte
    • Team
    • Kontakt
  • Unterstützung und Service
    • Service
    • Internet Sicherheitshinweis
    • Linksammlung

Gewalt gegen Mädchen und Jungen

  • Aktuelles
  • Sorge und Umgangsrecht
    • Kampagne "Gewaltig groß werden"
      • Fachtag Safety First 2015
      • KSR Kongress 2008
      • KSR-Kongress 2013
    • Kindeswohl im Fokus: Partnerschaftsgewalt und Umgangsrecht
    • Materialien

40 Jahre Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

40 Jahre Engagement gegen Gewalt an Frauen und deren Kindern:

In diesem Jahr wird die ZIF 40 Jahre alt. Sie gilt bundesweit als ein gelungenes Beispiel für beständige Vernetzungs-, Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nach basisdemokratischen Prinzipien.
Die Arbeit der ZIF wird ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Autonomen Frauenhäuser und durch Spenden finanziert und kann durch diese finanzielle Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzierungsträgern politisch unabhängig im Sinne der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder agieren. Daher freuen wir uns, wenn sie diese wertvolle Arbeit durch eine Spende unterstützen:

Förderverein Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg (Kontoinhaberin)
Sparkasse Heidelberg:
IBAN: DE46 6725 0020 0009 2805 29
BIC: SOLADES1HDB
Verwendungszweck:
ZIF Autonome Frauenhäuser

 

Kontakt

Zentrale Informationsstelle
Autonomer Frauenhäuser
P3, 7 in 68161 Mannheim
0621-16853705
0176-70209612

Di.&Mi. 9.30-13.30 Uhr
Do. 13-17 Uhr
Email: info@zif-frauenhaeuser.de

 


www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

Impressum