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Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

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ZIF-Stellungnahme zur geplanten Änderung des Stalkinggesetzes

Stellungnahme, 20.05.2016

Die ZIF hat dem Justizministerium gegenüber Stellung genommen zur geplanten Änderung des sog. Stalkingsgesetzes.

Wir begrüßen die geplante Änderung, den Straftatbestand der Nachstellung von einem Erfolgs- in ein Eignungsdelikt umzuwandeln. Den geplanten Änderung im FamFG zum Gewaltschutzgesetz stehen wir kritisch gegenüber.
Hier der Referentenentwurf zur geplanten Gesetzesänderung und hier die ZIF-Stellungnahme dazu.

 

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PDF icon Referentenentwurf Änderung Stalkinggesetz99.98 KB
PDF icon zif-stellungnahme_referentenentwurf_gesetz_schutz_gegen_nachstellungen.pdf233.67 KB

40 Jahre Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

40 Jahre Engagement gegen Gewalt an Frauen und deren Kindern:

In diesem Jahr wird die ZIF 40 Jahre alt. Sie gilt bundesweit als ein gelungenes Beispiel für beständige Vernetzungs-, Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nach basisdemokratischen Prinzipien.
Die Arbeit der ZIF wird ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Autonomen Frauenhäuser und durch Spenden finanziert und kann durch diese finanzielle Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzierungsträgern politisch unabhängig im Sinne der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder agieren. Daher freuen wir uns, wenn sie diese wertvolle Arbeit durch eine Spende unterstützen:

Förderverein Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg (Kontoinhaberin)
Sparkasse Heidelberg:
IBAN: DE46 6725 0020 0009 2805 29
BIC: SOLADES1HDB
Verwendungszweck:
ZIF Autonome Frauenhäuser

 

Kontakt

Zentrale Informationsstelle
Autonomer Frauenhäuser
P3, 7 in 68161 Mannheim
0621-16853705
0176-70209612

Di.&Mi. 9.30-13.30 Uhr
Do. 13-17 Uhr
Email: info@zif-frauenhaeuser.de

 


www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

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