Jährlich fliehen in Deutschland knapp 20.000 Mädchen und Jungen mit ihren Müttern in ein Frauenhaus, die sich vor den Gewalttaten des Ehemannes, des Lebensgefährten bzw. des Vaters schützen müssen.
Die meisten der mit ihren Müttern schutzsuchenden Mädchen und Jungen sind selbst von physischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt betroffen oder sie haben die Gewalttaten gegen ihre Mütter miterlebt. Sie haben die Gewalt - mitunter über Monate oder Jahre hinweg - tagtäglich mit angesehen oder mit angehört.
Zahlreiche nationale wie internationale Studien weisen nach, dass auch das Mit-Erleben „Häuslicher Gewalt“ eine klare Form der Kindeswohlgefährdung darstellt und die Kinder ebenso von der Gewalt betroffen sind wie ihre Mütter. Die Gewalterlebnisse prägen zutiefst die kindliche Entwicklung und Entfaltung. Das Vertrauen sowie das Sicherheits- und Schutzbedürfnis dieser Kinder werden grundlegend erschüttert.
Seit der Familienrechtsreform (FamFG) 2009 ist die Situation für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder nach einer Trennung noch gefährlicher geworden. Als besonders problematisch erweist sich das Vorrang- und Beschleunigungsgebot des FamFG. Danach soll in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren spätestens nach einem Monat eine gerichtliche Anhörung stattfinden, in der ggfs. auch erste Entscheidungen zum Umgang zu treffen sind.
Von der Möglichkeit der Umgangsaussetzung wird zu selten Gebrauch gemacht.
Erwiesenermaßen ist aber die Zeit unmittelbar vor und nach einer Trennung von einem gewalttätigen Mann die gefährlichste Zeit für Frauen und ihre Kinder. In dieser Zeit finden die meisten gewalttätigen Übergriffe und Morde an Frauen und Kindern statt.