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Positionspapier zur Situation gewaltbetroffener Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus

Stellungnahme, 07.04.2017

Zur Situation gewaltbetroffener Frauen mit prekärem Aufenthaltsstatus

In diesem – aktualisierten - Positionspapier äußern sich die Autonomen Frauenhäuser zur rechtlichen und tatsächlichen Situation gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder mit prekärem Aufenthaltsstatus in Deutschland und fordern wirksame Maßnahmen zu ihrer Verbesserung.

Mit großer Sorge verfolgen wir die voranschreitende Aushöhlung der Asyl- und Aufenthaltsrechte von geflüchteten Frauen und deren Kindern.

Aktuelle sogenannte „Integrationspolitik“ ist faktisch eine Politik der Vorenthaltung von Menschen - und Bürger*innenrechten. Sie zielt nicht auf gleichberechtigte Teilhabe, Empowerment und Mitbestimmung ab, sondern auf Ausgrenzung.

Die Forderungen in dem Positionspapier gehen auf die besondere Situation gewaltbetroffener Migrantinnen und Flüchtlingsfrauen ein. Zusätzlich zu ihrer Gewaltbetroffenheit haben gerade sie mit vielfältigen ausländerrechtlichen Hindernissen und Hürden zu kämpfen, die ihren wirksamen Schutz erschweren oder ganz unmöglich machen. Die autonomen Frauenhäuser fordern konkret:

  1. Uneingeschränkten Zugang zu medizinischer und ärztlicher Versorgung durch die Einbeziehung aller in gesetzliche Krankenkassen unabhängig vom Aufenthaltsstatus, insbesondere auch von Gewalt betroffener geduldeter Frauen bzw. Frauen im Asyl(folge)verfahren
  2. Abschaffung der Residenzpflicht auch vor Ablauf von 3 Monaten für gewaltbetroffene Frauen.
    Möglichkeit des Wohnortwechsels, unabhängig von Aufenthaltsstatus und Einreisegrund.
  3. Anspruch auf Teilnahme an geförderten Alphabetisierungs-, Sprach- und Integrationskursen mit Kinderbetreuung und berufsbildenden Maßnahmen sowie uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt von Anfang an.
  4. Abschaffung des Widerrufverfahrens nach Anerkennung
  5. Abschaffung der Ehebestandszeit von 3 Jahren als Voraussetzung für einen eigenständigen Aufenthalt
  6. Eigenständiger unbefristeter Aufenthalt unabhängig vom Sozialleistungsbezug
  7. Konsequente Anerkennung des Flüchtlingsstatus’ oder des subsidiären internationalen  Schutzes im Asylverfahren bei geschlechtsspezifischer Gewalt/Verfolgung.
  8. Kostenübernahme für Rechtsberatung und Anwaltsgebühren
  9. Humane bundeseinheitliche Zugangsvoraussetzungen und Entscheidungskriterien der Härtefallkommissionen der Länder
  10. Keine Unterbringung in Sammelunterkünften
  11. Rechtlicher und dauerhafter aufenthaltsrechtlicher Schutz für Frauen aus Drittstaaten, die zur Arbeit / Prostitution gezwungen wurden – unabhängig von ihrer Aussagebereitschaft.
  12. Recht auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für alle Frauen, die in Deutschland von sexualisierter und/ oder Häuslicher Gewalt betroffen sind, unabhängig von ihrem Einreisegrund.
  13. Rückkehrrecht nach Deutschland bei Zwangsverheiratung ins Ausland
  14. Information und Beratung zu Schutz und Unterstützung bei Gewalt/Anwendung des Gewaltschutzgesetzes auch in Sammelunterkünften.
  15. Uneingeschränkter Zugang zu Frauenhäusern:       

Frauenhäuser müssen  länderübergreifend für alle körperlich und/oder seelisch misshandelten oder von Misshandlung bedrohten Frauen und ihre Kinder uneingeschränkt und niedrigschwellig zugänglich sein - unabhängig von Einkommen, Aufenthaltsstatus, Herkunftsort und Gesundheitszustand oder etwaiger Behinderung/Beeinträchtigung.

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PDF icon zif-positionspapier_zu_migrantinnen_mit_prekaerem_aufenthaltsstatus_april_2017.pdf531.75 KB

40 Jahre Zentrale Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser

40 Jahre Engagement gegen Gewalt an Frauen und deren Kindern:

In diesem Jahr wird die ZIF 40 Jahre alt. Sie gilt bundesweit als ein gelungenes Beispiel für beständige Vernetzungs-, Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit nach basisdemokratischen Prinzipien.
Die Arbeit der ZIF wird ausschließlich durch die Beitragszahlungen der Autonomen Frauenhäuser und durch Spenden finanziert und kann durch diese finanzielle Unabhängigkeit von öffentlichen Finanzierungsträgern politisch unabhängig im Sinne der gewaltbetroffenen Frauen und Kinder agieren. Daher freuen wir uns, wenn sie diese wertvolle Arbeit durch eine Spende unterstützen:

Förderverein Frauen helfen Frauen e.V. Heidelberg (Kontoinhaberin)
Sparkasse Heidelberg:
IBAN: DE46 6725 0020 0009 2805 29
BIC: SOLADES1HDB
Verwendungszweck:
ZIF Autonome Frauenhäuser

 

Kontakt

Zentrale Informationsstelle
Autonomer Frauenhäuser
P3, 7 in 68161 Mannheim
0621-16853705
0176-70209612

Di.&Mi. 9.30-13.30 Uhr
Do. 13-17 Uhr
Email: info@zif-frauenhaeuser.de

 


www.autonome-frauenhaeuser-zif.de

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